Beantragung
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist ein anerkanntes Therapie-Verfahren, das in Deutschland von den Krankenkassen und Privatkassen finanziert wird.
Nach bis zu 5 Vorgesprächen können Patient und Therapeut über ihre Zusammenarbeit entscheiden und eine Kurz- oder Langzeittherapie beantragen. Voraussetzung ist eine sog. krankheitswertige Störung, die in den so genannten probatorischen Stunden festgestellt werden muss.
Hierzu gehören z.B. Angststörungen, depressive Störungen, Symptome im Zusammenhang mit traumatischen Erfahrungen, Zwänge, Essstörungen, psychosomatische Störungen und Persönlichkeitsstörungen.
Nach der Kostenzusage durch die Krankenkasse kann die Behandlung beginnen.
Privatpatienten haben zum Teil unterschiedliche Vertragsbedingungen für ambulante Psychotherapie, die bei der Versicherungsgesellschaft erfragt werden können.
Sie finden diese in Ihrem Versicherungsvertrag.
Eine Antragstellung ist in den meisten Fällen notwendig, ebenso, insbesondere bei Beihilfepatienten, eine Begutachtung.